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Fahnenmasten

Wie liefern Fahnenmasten in allen Formen und Höhen aus Aluminium/Edelstahl/GFK, mit/ohne Ausleger, zylindrisch/konisch, teilbar, mobile Masten etc. Auch bei Spezialmasten wie Wand-/Dachhalterungen, teleskopierbaren Fahnenmasten, Masten mit eingebauter Ventilation oder Beleuchtung, Beach-/Decowings, Displaysystemen bis hin zu hochwertigen Transparentanlagen und Werbepräsentationsanlagen haben wir die richtige Antwort.

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Auswahl vom Fahnenmast


Die folgenden Fragen erleichtern die Auswahl aus unseren rund 30 verschiedenen Modellen:

a) Werkstoff?
Aluminium, GFK und Edelstahl. Meist nehmen unsere Kunden Alu-Fahnenmasten.
b) Höhe?
Ein Mast direkt am Gebäude sollte niedriger sein als ein Mast in größerer Entfernung zum Gebäude. Richten Sie sich auch nach der Fahnenmasthöhe Ihrer Nachbarn. Falls Sie aus einem bestimmten Blickwinkel aus gesehen werden sollen (z. B. von der Autobahn), so ergibt sich so ggf. eine Mindesthöhe.
c) Seil innen oder außen? Innenliegende Seile klappern nicht, verschleißen nicht so schnell, und Flaggenklau wird erschwert. Gewerblich werden zu 95 % innenliegende Seile genutzt. Aber auch privat werden immer mehr Fahnenmasten mit innenliegendem Seil verwendet.
d) Ausleger? Fahnenmasten können oben Querrohre (sog. Ausleger) haben. Die Flaggen hängen dann am Ausleger und sind auch bei Windstille komplett sichtbar. Drehausleger drehen sich dabei im Wind. Gewerblich sind rund 70 % aller Fahnenmasten Drehauslegermasten.
e) Abstand von Fahnenmasten zueinander? Fahnenmasten sollten einen Abstand von rund 2,5 Flaggenbreiten zueinander haben.

Fahnenmasten sind langfristige Anschaffungen. Der Mehrpreis zwischen zwei Fahnenmasttypen verteilt sich z. B. über 20 Jahre. Achten Sie auf langlebige Funktion und Schönheit sowie auf die langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

Baurecht

In den Bundesländern sind die Bauordnungen nicht einheitlich – meist sind Fahnenmasten genehmigungsfrei:

 Fahnenmasten und Baurecht in den Bundesländern
Bundesland Regelung Genehmigungsfreies Vorhaben
Baden-Württemberg § 50 Abs. 1 LBO  Fahnenmasten
Bayern  Art. 57 Abs. 4 BayBO Masten für Fahnen
Berlin § 62 Abs. 4b) BauO Bln Masten für Fahnen
Brandenburg § 55 Abs. 4 Nr. 9 Bbg BO Masten bis 10 m Höhe
Bremen § 65 Anl. Abs. 4 Nr. 7 BremLBO Fahnenmasten
Hamburg § 60 Anl. 2 HBauO Masten
Hessen § 55 Anl. 2 Abs. 5 Nr. 3.4 HBO Fahnenmasten
Mecklenburg-Vorpommern § 61 Abs. 4b) LBauO M-V Masten für Fahnen
Niedersachsen § 69 Anh. Abs. 4.7 NBauO Fahnenmasten
Nordrhein-Westfalen § 65 Abs. 7 Nr. 22 BauO NRW Fahnenmasten
Rheinland-Pfalz  § 62 Abs. 4b) LBO Masten bis 10 m Höhe
Saarland § 61 Abs. 4b) LBO Masten für Fahnen
Sachsen § 63a Abs. 1 Nr. 4 SächsO Masten für Fahnen
Sachsen-Anhalt § 60 Abs. 4b) BauO-LSA Masten für Fahnen
Schleswig-Holstein § 69 Abs. 1 Nr. 11 LBO Masten für Fahnen
Thüringen § 63 Abs. 4b) ThürBO Masten für Fahnen
 Ohne Gewähr. Aktuelle Angaben unter www.baurecht.de oder www.bauordnungen.de


Montage

Zunächst wird die Bodenhülse einbetoniert. Dann wird der montierte Mast eingesetzt. Das können Sie selber machen oder aber nur das Fundament und wir die Mastmontage oder aber wir eine Komplettmontage. Über renommierte Bauunternehmen liefern wir auch aufwendige Komplettmontagen im öffentlichen Bereich. Bei professionellen Masten (ab HM A2) sollte das Fundament rund 10 % der Masthöhe betragen. Der Fahnenmast reicht dann rund 0,7 m in den Boden hinein. Bitte studieren Sie vor der Montage genau die Montageanleitung. Sie sind für die Verkehrssicherheit der Fahnenmasten verantwortlich.

Garantie

Auf die Mastrohre (Funktionsteile) gewähren wir eine Garantie von 3 Jahren (6 Monaten). Das setzt eine standortgerechte Auslegung und Montage sowie fachgerechte Wartung voraus. Ver-schleißteile und Starkwindschäden sind von der Gewähr ausgenommen.

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